Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2002
Für unsere Verkäufe gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen und Abweichungen:
  • Umfang der Lieferungen und Leistungen:
  • Geschäftsbedingungen: Wir liefern unter der Vorraussetzung, daß für unsere Geschäfte ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten. Die Annahme der Lieferung bzw. die verbindliche Auftragserteilung fassen wir als Einverständnis mit diesen Bedingungen auf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch ohne diesen nochmals widersprochen zu haben.
  • Angebote, Abschlüsse: unsere Angebote verstehen sich stets als unverbindlich und freibleibend. Vereinbarungen und Abschlüsse werden verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
  • Eigenschaftszusicherung: Die von uns vorgelegten Beschreibungen, Datenblätter und sonstige Angaben sind kein Bestandteil der von uns verkauften Teile. Sollen Verträge über den Kauf von Produkten an besondere Eigenschaften geknüpft werden, müssen diese in besonderer Weise angefügt sein und zusätzlich durch unsere Geschäftsleitung als solche bestätigt sein. Wir behalten uns das Recht vor, in diesen Fällen eine Haftung die über die Produkthaftung des Herstellers hinaus geht, abzulehnen.
  • Mengenabweichungen: Zur Einhaltung uns vorgegebener Packeinheiten behalten wir uns vor, die bestellten Mengen bis zu 10% berechnete Überlieferung und zu 5% berechnete Unterlieferung anzupassen.
  • Teillieferungen: Teillieferungen sind ausdrücklich zugelassen. Jede Teillieferung stellt ein eigens Geschäft dar.
  • Abrufaufträge: Rahmen- bzw. Abrufaufträge müssen innerhalb eines Jahres erledigt werden. Sie gelten für die bestellte Gesamtmenge als Kaufvertrag und können grundsätzlich nicht storniert werden. Bei Nicht- oder nur Teilerfüllung sind wir berechtigt, als Schadensersatz bis zu 100% des nicht abgerufenen Warenwertes zu erheben, bei Verzug jeweils 5% p.m. für die Teilmenge.
  • Preis
  • alle Preisangaben einschliesslich derjenigen in den Auftragsbestätigungen sind freibleibend und verstehen sich ohne der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in der Rechnung zu dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.
  • Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Sie werden für Standartlieferungen pauschal erhoben und bei Sonderwünschen (z.B. Express) in ihrer tatsächlichen Höhe zuzüglich der uns entstandenen Mehrkosten berechnet.
  • Bearbeitungszuschläge werden von uns nicht erhoben. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, einen wirtschaftlichen Mindestbestellwert anzulegen sowie Veränderungen an den von uns gelieferten Teilen auf Wunsch des Abnehmers gesondert zu berechnen.
  • Eigentumsvorbehalt:
  • Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Nebenforderungen) die uns jetzt oder künftig gegenüber dem Käufer zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt:
  • Die Ware bleibt unser uneingeschränktes Eigentum. Verarbeitung, Veräußerung und Umbildung erfolgen stets für uns als Eigentümer, jedoch ohne Verpflichtung. (Vorbehaltsware)
  • Der Käufer ist berechtigt diese Vorbehaltsware zu verarbeiten, zu veräußern und zu verändern, solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Im Rahmen unserer Forderungen erlangen wir so anteilmäßig Eigentum an den produzierten oder weiter veräußerten Waren. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Rechte an der Vorbehaltsware an uns ab, soweit Forderungen nicht erfüllt wurden. Wir ermächtigen unsererseits den Abnehmer, diesen Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten geltend zu machen und die Ware für uns und in unserem Auftrag einzuziehen. Mit der Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. deren Einziehung durch uns liegt unsererseits kein Rücktritt vom Vertrag vor.
  • Zahlungsbedingungen:
  • Fälligkeit: Soweit nicht besonders anders vereinbart werden unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Im Zweifel gilt der 3. Tag nach Rechnungserstellung bzw. Auslieferung. Andere Zahlungsziele bedürfen unserer besonderen Bestätigung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt,ab Fälligkeit Verzugszinsen i.H. von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verlangen.
  • Sofortige Fälligkeit: Wenn vereinbarte Zahlungsziele nich eingehalten werden, oder wenn in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers eine Verschlechterung eintritt, sind wir berechtigt, jede weiter Belieferung von geeigneten Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
  • Haftung für Mängel:
  • Grundsätzlich beschränkt sich unsere Haftung auf die von den Herstellern unserer Produkte gemachten Angaben und nur insoweit als diese hierfür garantieren. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die aus der Verwendung der Teile entstehen und soweit unsachgemäße Handlungen hierfür ursächlich sind. Gewährleistungsansprüche werden von uns nur soweit anerkannt, als sie gesetzlich vorgeschrieben sind, darüberhinausgehende Gewährleistungen durch unsere Lieferanten ergänzen diese Bestimmungen.
  • Produktsicherheit: Das mit der Verwendung der von uns verkauften Produkte in der Applikation des Käufers verbundene Risiko , insbesondere des Produkthaftungsrisikos, tragen wir nur soweit, als uns ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.
  • Eingangsprüfung, Mängelrügen: Der Käufer verpflichtet sich, unmittelbar nach Eingang der Ware bei ihm eine Eingangsprüfung vorzunehmen. Festgestellte Mängel und Mengenabweichungen sind unverzüglich uns mitzuteilen, spätestens jedoch am 10 Tag nach Wareneingang. Die Mängel sind uns schriftlich mitzuteilen. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zum Zurücksenden der Ware und entbinden ihn nicht von seiner Zahlungspflicht.
  • Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten vom Zeitpunkt der Lieferung an.
  • Sie verjähren nach 3 Wochen nach Ausstellen der Rechnung/ nach Lieferung für Teile, die extern zugekauft werden und keine Waren sind, die direkt vom Hersteller bezogen wurden
  • Zuverlässigkeitsangaben: Bei Zuverlässigkeitsangaben über die von uns vertriebenen Produkte handelt es sich um vom Hersteller statistisch ermittelte Werte, die einer allgemeinen Orientierung des Käufers dienen, sich aber nicht auf einzelne Leistungen und Lose beziehen.
  • Bei Applikationen, die in medizinisch-technischen Anwendungen oder anderen lebenwichtigen Maschinen Verwendung finden, können wir auf besondere Anforderung entsprechende Zusicherungen unterbreiten. Diese müssen in jedem Fall als solche besonders gekennzeichnet sein und von der Geschäftsleitung selbst unterfertigt werden. Für Anwendungen dieser Art, bei denen diese besonderen Eigenschaften nicht gewährt wurden, tragen wir ausdrücklich keine Gewährleistung.
  • Schutzrechte:
  • Für die Freiheit der von uns vertriebenen Teile von Schutzrechten Dritter, die sich auf Einsatz und elektrische Schaltung beziehen, ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
  • Macht ein Dritter aus anderen Schutzrechten berechtigten Anspruch gegen die von uns vertriebenen Produkte geltend, die den Besteller an deren Nutzung hindern, so werden wir nach unserer Wahl für diese Schutzrechte entweder eine Lizenz erwirken oder einen Austausch gegen schutzrechtsfreie Teile vornehmen. Sollte dies aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar, oder aus technischen Gründen nicht machbar sein, so nehmen wir die betroffenen Gegenstände gegen Erstattung des Kufpreises zurück. Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nicht.
  • Gerichtsstand ist Regensburg oder nach unserer freien Wahl ein anderer Ort, insbesonders der Wohn- oder Firmensitz des Bestellers. Als geltendes Recht werden neben diesen Bestimmungen die Regelungen des BGB und die oben bezeichneten allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie , die unumstößlicher Bestandteil dieser Regelungen sind von allen Beteiligten anerkannt.
  • Unsere Geschäftsbedingungen sind auch dann in vollem Umfang gültig, wenn unser Auftrag über mit uns verbundene Unternehmen abgewickelt werden
  • Salvadorische Klausel: Insoweit einzelne Regelungen dieser Bestimmungen durch die laufende Rechtsprechung ungültig werden behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

E.T.I. GmbH

ELECTRONIC TECHNOLOGY INTERCHANGE

im Januar 2002